Zweihandmesser legal kaufen – §42a konform und erlaubt nach deutschem Waffengesetz
Zweihandmesser lassen sich nur mit beiden Händen öffnen und genau das macht sie rechtlich interessant. Im Gegensatz zu vielen Einhandmessern unterliegen sie nicht dem Führungsverbot nach Paragraph 42a Waffengesetz, auch wenn sie über eine Klingenverriegelung wie Backlock oder Liner Lock verfügen. Wer ein Taschenmesser mit Arretierung legal führen möchte, trifft mit einem Zweihandmesser die sichere Wahl. Hier findest Du alle §42a-konformen Zweihandmessern, die Du in Deutschland legal im Alltag mitführen darfst. Daher sind Zweihandmesser auch als EDC-Messer sehr beliebt.
Was steht im Paragraph 42a?
Paragraph 42a des Waffengesetzes regelt das Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen in der Öffentlichkeit. Hier wird festgelegt, welche Messer und Waffen nicht einfach mitgeführt werden dürfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Für Einhandmesser ohne Verriegelung gibt es dabei Ausnahmen, sodass diese unter bestimmten Bedingungen legal geführt werden können. Ausführliche Informationen zum Waffengesetz und unsere Erklärungen findest Du in unserem Beitrag zum §42a WaffG.
Was ist ein Zweihandmesser?
Ein Zweihandmesser ist ein Taschenmesser oder Klappmesser, das sich nur mit beiden Händen öffnen lässt. Die Klinge ist dabei so gestaltet, dass man sie manuell ausklappen muss, beispielsweise per Nagelhau oder Einkerbung in der Klinge, oder durch Anfassen des Klingenrückens. Viele Zweihandmesser verfügen dennoch über eine Klingenverriegelung (z. B. Backlock, Liner Lock), was sie im Alltag besonders sicher macht. Da sie sich nicht einhändig öffnen lassen, gelten sie als §42a-konform und dürfen in Deutschland legal geführt werden, auch mit Arretierung.
Unterschied Einhandmesser und Zweihandmesser
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Einhandmesser und einem Zweihandmesser liegt im Mechanismus zum Öffnen der Klinge.
- Einhandmesser lassen sich mithilfe von Öffnungshilfen wie Daumenpin, Daumenloch, Flipper oder Frontflipper mit nur einer Hand öffnen.
- Zweihandmesser benötigen zum Öffnen zwei Hände, da sie keine mechanischen Hilfen besitzen. Typisch sind hier Klingen mit Nagelhau oder Einkerbungen.
Dieser Unterschied ist nicht nur technisch relevant, sondern spielt auch im Waffengesetz (§42a WaffG) eine große Rolle. Einhandmesser mit Klingenverriegelung dürfen nur mit berechtigtem Interesse geführt werden, während Zweihandmesser mit Arretierung in der Regel legal mitgeführt werden dürfen.
Lieber ein Einhandmesser ohne Verriegelung?
Wenn Dir die schnelle einhändige Öffnung wichtig ist, kann ein Einhandmesser ohne Verriegelung eine gute Alternative sein. Diese Messer dürfen in der Regel auch mit Öffnungshilfe geführt werden, da die Klinge nicht arretiert – und somit nicht unter das Führungsverbot von §42a WaffG fallen. Entdecke Einhandmesser ohne Verriegelung auf unserer speziellen Seite.