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Messergesetz

In Bezug auf Messer herrschen viele Missverständnisse über das Waffenrecht in Deutschland. Häufig hören wir von Kunden: "Das ist doch in Deutschland nicht erlaubt?"

Doch, der Besitz und der Handel aller Artikel auf Knivesandtools.de ist laut Gesetz erlaubt. Du darfst die Messer also kaufen und besitzen, aber Du darfst sie nicht jederzeit und überall mit Dir mitführen.

Messer werden in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: verbotene Messer, Hieb- und Stichwaffen und übrige Messer.

1: Verbotene Messer

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) verbietet die Anfertigung, den Import und Verkauf von Butterflymessern, Springmessern und Faustmessern. Eine kleine Ausnahme bilden die Faustmesser, die zum Häuten von Wild entworfen wurden, dementsprechend genutzt werden und im Besitz von Jägern oder Angehörigen von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen sind.

Messer, die äußerlich keine Ähnlichkeit mit einem Messer aufweisen, beispielsweise ein Spazierstock-Schwert oder eine Gürtelschnalle mit Messer, sind verboten.

Auch automatische Messer sind im Allgemeinen verboten. Messer mit einer nach vorne aufspringenden Klinge sind auf jeden Fall verboten. Taschenmesser mit sich seitwärts öffnender Klinge sind ebenfalls verboten, es sei denn, sie erfüllen die folgenden Bedingungen: Die Klinge darf nicht länger als 8,5 cm und nur einseitig geschärft sein.

2: Hieb- und Stichwaffen dürfen nicht geführt werden

Messer, die speziell zum Schneiden und Stoßen (Stechen) entworfen wurden, aber weiter nicht unter ein Verbot fallen, darfst Du besitzen, wenn Du über 18 Jahre alt bist. Das Waffengesetz nach § 1 Abs. 2 umschreibt diese Messer folgendermaßen: "… tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; …". Hierunter fallen unter anderem Schwerter, Säbel, Dolche, Stiletts und Bajonette. Ein Bajonett wurde beispielsweise zum Töten oder Verwunden von Menschen entwickelt und wird daher vom Gesetz als Waffe betrachtet. Anderes Beispiel: Eine Machete wird als Werkzeug zum Entfernen von Buschwerk gesehen. Bei den Messern aus dieser Kategorie ist im Allgemeinen Besitz und Verwendung auf Privatgelände erlaubt, sie dürfen jedoch in der Öffentlichkeit oder öffentlichen Veranstaltungen nicht zugänglich sein oder getragen werden.

3: Sonstige Messer, Mitführen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Alle Messer, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, dürfen legal erworben, besessen und auf Privatgelände benutzt werden. Es können allerdings Einschränkungen für das Führen in der Öffentlichkeit gelten. Dies umschreibt das Gesetz als das Ausüben von Kontrolle über ein eingeschränkt erlaubtes Messer außerhalb des Hauses, Betriebs oder Privatgeländes.

Messer, die nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen:

  • Alle Hieb- und Stichwaffen wie Dolche, Schwerter oder Stiletts (s. 2.)
  • Alle Klappmesser, die eine Verriegelung haben und sich einhändig öffnen lassen (eines der Merkmale allein ist also erlaubt).
  • Alle feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Messer, die nicht unter diese Kategorie fallen, darfst Du unter den folgenden Bedingungen führen:

  • Das Messer wird in einem verschlossenen Behälter transportiert.
  • Das Mitführen des Messers hat einen legitimen Grund, beispielsweise:
    • Historische Aufführungen/Nachstellungen
    • Sport (z. B. Jagd)
    • Werkzeug, beispielsweise zur Berufsausübung

Das Bedürfnis zur Selbstverteidigung wird durch das deutsche Waffengesetz nicht als legitimer Grund zum Führen eines Messers gesehen.

Waffenfreie Zonen

Als Ergänzung zum oben Genannten ist auch die folgende Information wichtig: Gemäß § 42 Abs. 5 dürfen die einzelnen deutschen Landesregierungen in ihren Rechtsverordnungen die Einrichtung waffenfreier Zonen bestimmen. Städte wie Hamburg und Berlin haben bereits derartige Zonen ausgewiesen. Unter Waffen fallen in diesem Fall alle Objekte, die als "gefährlich" einzustufen sind.

Während die Länder in der Vergangenheit nachweisen mussten, dass in einem bestimmten Gebiet überdurchschnittlich viele Straftaten begangen wurden, ist dies nach dem jüngsten Waffengesetz nicht mehr erforderlich. Waffenfreie Zonen können jetzt ohne jeden Grund zu jeder Tageszeit eingerichtet werden.

Und was genau bedeutet das?

In einer waffenfreien Zone ist das Tragen von Waffen nicht erlaubt. Doch so schwarz-weiß ist es nicht. Grundsätzlich wird das Gesetz, wie es in §42 bekannt ist, beibehalten, jedoch mit einigen Verschärfungen und Ausnahmen.

Ausnahme aufgrund der Klingenlänge oder der Verriegelung.

In einer Waffenverbotszone sind Taschenmesser ohne Klingenarretierung unabhängig von der Klingenlänge nicht verboten. Ein Messer mit einem Slipjoint oder einem Friction Folder-Mechanismus ist also erlaubt! Darüber hinaus sind alle Messer erlaubt, deren Klingenlänge vier Zentimeter nicht überschreitet und deren Klinge sich nicht mit einer Hand einrasten lässt. Die anderen Ausnahmen erfordern ein berechtigtes Interesse. Welche Ausnahmen begründen ein berechtigtes Interesse?

Ausnahme 1: Waffenschein

Wenn man einen Waffenschein besitzt und sich ausweisen kann, dann ist das Tragen eines Messers plötzlich legal, weil ein berechtigtes Interesse besteht.

Ausnahme 2: Anwohner, Besucher und Lieferverkehr

Diese Ausnahme bedeutet, dass Bewohner eines Waffenverbotsgebiets sowie Besucher und Lieferverkehr Messer mit sich führen dürfen. Diese Ausnahme gilt auch für Besucher von Geschäften, die sich beispielsweise in einer Waffenverbotszone befinden. Auch sie werden zu Anliegern, wenn sie ein Ziel in dem Gebiet haben, und fallen somit unter die Ausnahme.

Ausnahme 3: Unternehmen und Arbeitnehmer

Liegt ein Unternehmen in einer Waffenverbotszone? Das ist es Arbeitnehmern erlaubt, um Messer bei sich zu tragen. Das war natürlich schon bei der Ausnahme 2 durch die Anlieger-Verordnung der Fall, aber im Gesetz werden explizit noch einmal Unternehmen und deren Mitarbeiter erwähnt.

Ausnahme 4: Traditionen und Sport

Wenn es aus religiösen oder traditionellen Gründen üblich ist, ein Messer mit sich zu führen, fällt dies ebenfalls unter eine Ausnahme. Denke an die Sikh, die ein Messer tragen, um ihren Mitmenschen zu helfen, aber auch an bayerische Trachten, in denen Jagdmesser eine Rolle spielen.

Ausnahme 5: Transport

Fällst Du nicht unter die oben genannten Ausnahmen? Dann darfst Du immer noch ein Messer transportieren, das in der Waffenverbotszone verboten ist. Es sollte aber sehr gut verpackt sein. Was genau "gut verpackt" bedeutet, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Stelle also sicher, dass Du ein Schloss hast, dann bist Du sowieso sicher.

Ausnahme 6: Legitimiert durch Hausrecht

Benötigst Du ein Messer für Deine Berufsausübung? Dann bist Du von der Waffenverbotszone freigestellt. Aufmerksamen Leser*innen wird aufgefallen sein, dass auch in einer Waffenverbotszone zahlreiche Ausnahmen gewährt sind, ein Messer bei sich zu tragen. Natürlich empfehlen wir, stets den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Niemand hat etwas davon, wenn er in Bereichen, die dafür nicht geeignet sind, extreme Messer mit sich zu führen, auch wenn dies nach dem Wortlaut des Gesetzes strengstens erlaubt sein mag.

Disclaimer

Obwohl wir die obigen Informationen mit Sorgfalt zusammengestellt haben, können aus den Angaben in diesem Artikel keine Rechte abgeleitet werden. Der Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und es wird keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Erkundige Dich immer bei einer verlässlichen staatlichen Stelle, wie der aktuelle Stand der Dinge ist und ob Deine Interpretation des Messergesetzes richtig ist. Knivesandtools ist in keiner Weise verantwortlich für etwaige Folgen der in diesem Artikel enthaltenen Informationen.

Für weitere Informationen und die Gesetzestexte, die auf diesen Informationen beruhen, möchten wir Dich gerne auf diese Seite hinweisen.